Online-Handel: Die EU-Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Das Bundesfinanzministerium will Marktplatzbetreiber, wie bei Amazon oder Ebay, für nicht abgeführte Umsatzsteuern, z.B. bei Händlern aus Fernost, in Haftung nehmen. Die EU sieht eine Diskriminierung von europäischen Unternehmen.
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