EuGH gibt Google im Streit gegen Ungarn recht, erlaubt aber Sondersteuern.

Google: Die Strafzahlung der ungarischen Behörde gegen die irische Tochtergesellschaft ist rechtswidrig, urteilt der Europäische Gerichtshof. Die Strafe gegen Google darf demnach nicht höher als für inländische Unternehmen ausfallen. Google hatte zuvor Umsätze, worauf in Ungarn eine Werbesteuer fällig wird, verspätet gemeldet. Die steuerliche Meldepflicht und Sondersteuern sind, anders als von Google dargestellt, rechtlich zulässig.
lto.de