EU-Verfahren: Deutschland soll zu wenig gegen Hassrede getan haben.

Rüffel: Die EU-Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, weil es zu wenig gegen Hassrede getan haben soll. Die Leugnung oder Verharmlosung internationaler Verbrechen würden nicht ausreichend bekämpft. Neben Deutschland hätten auch Ungarn und Luxemburg die EU-Vorschriften zur strafrechtlichen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nicht vollständig oder korrekt in nationales Recht umgesetzt. Binnen zwei Monaten müssen die Länder nun handeln.
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