EuGH: Aldi Süd muss Preissenkungen auf günstigen Preis der letzten 30 Tage beziehen.


Nicht alles Banane: Discounter Aldi Süd erleidet vor dem EuGH eine Niederlage im Streit um Werbung mit Preis­senkungen. Rabatte müssten sich auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen, so das Gericht. Geklagt hat die Verbraucher­zentrale Baden-Württemberg, weil Aldi Süd in einem Prospekt Bananen mit einer Preis­senkung um 23 % beworben hatte. Daneben stand der durch­gestrichene, vermeintlich alte Preis "1,69" sowie der neue Preis "1,29". Erst im Klein­gedruckten erfuhren Konsumenten, dass der günstigste Preis der vergangenen 30 Tage ebenfalls bei 1,29 Euro lag.
tagesschau.de, spiegel.de

(Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer)