EuGH: Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig.

Rundfunkbeitrag nach deutscher Ausprägung ist rechtmäßig, entscheidet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Der Umbau der Abgabe von der früheren, personengebundenen GEZ-Gebühr zum heutigen Rundfunkbeitrag, der sich pro Haushalt bemisst, stelle keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland dar, urteilen die Richter. Auch die Zwangsvollstreckung rückständiger Beiträge durch die Sender statt durch Gerichte widerspricht nicht dem EU-Recht. Das Landgericht Tübingen hatte beim EuGH Fragen eingereicht. Nun müssen deutsche Richter im Sinne der EuGH-Entscheidung urteilen.

"Klarer hätte die Entscheidung des EuGH nicht ausfallen können," kommentiert der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm das Urteil in einer Pressemitteilung. ZDF-Intendant Thomas Bellut freut sich im Sender-Statement über "Rechtssicherheit auf allen Ebenen".
bild.de, sueddeutsche.de, presseportal.de (ARD), presseportal.de (ZDF)