Andere Berge haben auch schöne Trauben: Eine Winzerin aus der Mosel darf ihren Wein auch dann unter ihrem Label vermarkten, wenn die Trauben bei einem anderen Weinbetrieb gekeltert werden. Das hat der EuGH entschieden und kassiert damit ein Verbot des Landes Rheinland-Pfalz, das der Winzerin u.a. die geschützte Bezeichnung "Weingut" untersagen wollte. Am Ende zählt eben doch: Hauptsache, es knallt.
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