EuGH erlaubt Vorratsdatenspeicherung bei akuter Bedrohung.

Vorratsdatenspeicherung ist in Ausnahmen erlaubt, entscheidet der EuGH. Zwar sei eine pauschale, anlass­lose Speicherung von Nutzer­daten unzulässig. Sollte die nationale Sicherheit "tatsächlich, gegenwärtig und vorhersehbar" bedroht sein, dürfen Regierungen Tele­kommunikations­anbieter per Gesetz für eine begrenzte Zeit jedoch verpflichten, Daten zu erfassen und für Ermittler bereit zu halten.
sueddeutsche.de, spiegel.de