Vorratsdatenspeicherung ist in Ausnahmen erlaubt, entscheidet der EuGH. Zwar sei eine pauschale, anlasslose Speicherung von Nutzerdaten unzulässig. Sollte die nationale Sicherheit "tatsächlich, gegenwärtig und vorhersehbar" bedroht sein, dürfen Regierungen Telekommunikationsanbieter per Gesetz für eine begrenzte Zeit jedoch verpflichten, Daten zu erfassen und für Ermittler bereit zu halten.
sueddeutsche.de, spiegel.de