EuGH: EU-Staaten dürfen TV-Sender ins Pay-TV verschieben.


Verbannung erlaubt: EU-Staaten dürfen TV-Sender, die Hassbotschaften verbreiten, beschränken, bestätigt der EuGH ein Urteil aus Litauen. Die litauische Fernsehkommission hatte 2016 entschieden, den Kanal NTV für ein Jahr nur im Pay-TV zuzulassen. Er richtet sich an die russische Minderheit, der Betreiber hat seinen Sitz in Großbritannien. Anlass zur Verschiebung ins Pay-TV war eine Sendung, die aus Sicht des Gremiums Hass anstachelte und Falschinformationen enthielt.

Laut EuGH dient die Maßnahme deshalb der öffentlichen Ordnung. Der Betreiber hatte auf Verstoß gegen die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste geklagt. Das Gericht verneint das, weil
das Programm weiter ausgestrahlt und angeschaut werden könne.
derstandard.at