Google muss Links zu Seiten löschen, die nachweislich Falschinformationen enthalten, entscheidet der Europäischen Gerichtshof. Für die Löschung bedürfe es keiner richterlichen Entscheidung, die Betroffenen müssten lediglich diejenigen Beweise vorlegen, deren Zusammenstellung für sie zumutbar sei. Geklagt hatte ein deutsches Ehepaar, das mit Geldanlagen anbietet. Eine US-Website hatte Falschinfos über dessen Anlagemodelle verbreitet.
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