EuGH: Google muss Links zu Seiten mit Falschinfos löschen.

Google muss Links zu Seiten löschen, die nachweislich Falsch­informationen enthalten, entscheidet der Europäischen Gerichts­hof. Für die Löschung bedürfe es keiner richterlichen Entscheidung, die Betroffenen müssten lediglich diejenigen Beweise vorlegen, deren Zusammen­stellung für sie zumutbar sei. Geklagt hatte ein deutsches Ehepaar, das mit Geldanlagen anbietet. Eine US-Website hatte Falsch­infos über dessen Anlage­modelle verbreitet.
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