EuGH: Meta darf nicht alle Daten für Werbung nutzen.


Datensparsamkeit: Der Social-Media-Konzern Meta darf nicht alle personen­bezogenen Daten "zeitlich unbegrenzt und ohne Unter­scheidung nach ihrer Art" für Werbung nutzen, entscheidet der Europäische Gerichts­hof. Dies wider­spreche dem in der DSGVO fest­gelegten Grund­satz der "Daten­minimierung". Sensible Daten wie etwa die sexuelle Orientierung dürften nur in bestimmten Aus­nahme­fällen für ziel­gerichtete Werbung verwendet werden.
tagesschau.de, horizont.net

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