Airbnb: Um Unterkünfte online zu vermitteln, ist keine Maklerlizenz nötig, urteilt der Europäische Gerichtshof. Airbnb agiere im Wesentlichen als App-Anbieter und nicht als Immobilienmakler. Der französische Tourismusverband hatte geklagt und forderte von Airbnb eine Maklerlizenz.
t3n.de, docs.dpaq.de (Urteil)