EuGH-Urteil: Dr. Oetker unterliegt im Streit um Kalorien-Angaben.

Kalorien-Clinch: Dr. Oetker muss vor dem Europäischen Gerichtshof eine Schlappe hinnehmen. Nährwertangaben auf der Vorderseite dürfen sich demnach nicht auf spezielle Zubereitungsarten beziehen, sondern müssen mit Konkurrenz-Produkten vergleichbar sein. Dr. Oetker hatte auf der Schauseite seiner Müsli-Verpackung "Vitalis Knuspermüsli Schoko & Keks" damit geworben, auf wie viele Kilokalorien eine mit fettarmer Milch zubereitete Portion kommt. Die gesetzlich vorgeschriebene Nährwert-Tabelle war dagegen recht unprominent auf der rechten Verpackungsseite aufgedruckt.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen das Vorgehen des Lebensmittel-Konzerns geklagt – und nach mehreren Instanzen nun doch noch Recht bekommen. "Das Urteil macht den Weg frei für mehr Transparenz und Klarheit", sagt VZBV-Vorstand Klaus Müller. Der "Kalorienschönrechnerei bei Lebensmitteln" werde ein Riegel vorgeschoben.
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