EuGH: Gerichte können Facebook-Beleidigungen weltweit entfernen lassen.


Lokal urteilen, global löschen: Online-Plattformen wie Facebook können von Gerichten in EU-Mitgliedsländern dazu verpflichtet werden, illegale Inhalte wie z.B. Beleidigungen weltweit zu löschen – unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts. Dabei müssen auch wortgleiche und sogar sinngleiche Äußerungen gelöscht werden, sofern sie sich automatisiert aufsprüren lassen, entscheidet das Gericht. Facebook kritisiert das Urteil, damit könne ein Land dem Publikum in einem anderen Land seine Auslegung von Meinungsfreiheit überstülpen. Eine Suche nach wort- bis sinngleichen Äußerungen scheint ohne die Nutzung der umstrittenen Uploadfilter schwierig.

Die österreichische Ex-Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek hatte nach einer Unterlassungsverfügung auch eine Löschung sinngleicher Beleidigungen gefordert. Der EuGH prüfte daraufhin auf Bitte des Obersten Gerichtshofs Österreichs, ob dies mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar sei. Demnach waren Host-Provider wie etwa Facebook nicht für die von Nutzern veröffentlichten Informationen verantwortlich – bis auf deren Rechtswidrigkeit hingewiesen wird.
spiegel.de, nytimes.com, techcrunch.com, tagesspiegel.de