EuGH-Urteil: YouTube haftet nicht bei Urheberrechtsverstößen.


Aus dem Schneider: YouTube haftet nicht automatisch für Urheberrechtsverstöße auf seiner Plattform, urteilt der Europäische Gerichtshof. Solange die Betreiber von Internetportalen keine Kenntnis von den hochgeladenen Inhalten haben und sie nicht kontrollieren, sind sie von der Haftung befreit – mittels sogenanntem Providerprivileg. Das Urteil erstreckt sich dementsprechend nicht nur auf die Google-Tochter, sondern ist für die gesamte Kreativbranche relevant.

Zwei noch aktuelle Klagen bei deutschen Gerichten sind damit aber nicht vom Tisch: Produzent Frank Peterson klagt gegen YouTube, weil dort im Jahr 2008 Musik hochgeladen wurde, an der er Verwertungsrechte hält. Der Fachverlag Elsevier klagt gegen die Plattform Uploaded, bei der verschiedene Medizinbücher veröffentlicht wurden. Der EuGH gibt mit seinem Urteil nur vor, nach welchen Kriterien Gerichte YouTube und Co. künftig beurteilen müssen.
wiwo.de, spiegel.de