EuGH: YouTube muss bei Urheberrechts-Verletzungen nur Post-Adresse herausgeben.

YouTube muss von Nutzer*innen, die Urheberrechte verletzten, nur die Postadresse herausrücken, nicht jedoch IP- und E-Mail-Adressen oder Telefonnummern, urteilt der EuGH. Geklagt hatte Constantin Film, weil Nutzer bei YouTube u.a. die Filme "Parker" und "Scary Movie 5" illegal hochgeladen hatten. YouTube-Mutter Google hatte sich geweigert, die Daten herauszugeben.
wuv.de, digitalfernsehen.de