EUIPO erklärt Markenrechte an Logo und Kürzel der AfD für verfallen.


Zu unkommerziell: Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum EUIPO hat die europäischen Markenrechte der AfD am Partei-Logo und dem Kürzel "AfD" für verfallen erklärt. Eine Berliner Anwaltskanzlei hatte im September 2023 den Antrag auf "Verfall" gestellt. Die EU-Behörde begründet die Entscheidung mit der fehlenden ernsthaften Nutzung der angefochtenen Marken. Die vorgelegten Unterlagen der AfD würden nur eine parteiinterne Nutzung belegen, aber keine kommerzielle Tätigkeit als Marke. Der Verlust der Markenrechte erschwert es der AfD, anderen die Nutzung des Logos oder Kürzels für kommerzielle Zwecke zu verbieten, z.B. für T-Shirts mit dem Aufdruck "Fuck AfD". Die Partei kündigt an, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
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