Europäischer Gerichtshof: Netflix muss in die deutsche Filmförderung einzahlen.

Netflix und andere Streaming-Anbieter müssen die Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz zahlen, auch wenn sie keinen Sitz in Deutschland haben. Der Europäische Gerichtshof hat eine entsprechende Klage von Netflix als unzulässig abgelehnt. Auch Anbieter wie Microsoft und Apple wehren sich gegen die 2016 von der EU-Kommission bestätigte Regelung.
horizont.at, spiegel.de, turi2.de (Background)