Ex-BSI-Chef Arne Schönbohm siegt vor Gericht gegen das ZDF.


Royale daneben: Das LG München unter­sagt dem ZDF mehrere Äußerungen von Jan Böhmermann über den geschassten BSI-Chef Arne Schönbohm. Böhmer­mann darf den früheren obersten Cyber­sicher­heits-Wächter etwa nicht mehr in die Nähe russischer Geheim­dienste rücken. Zwar hatte Böhmer­mann sich nicht explizit so geäußert, seine Formulierungen konnten aber so ver­standen werden. Nach der Sendung von 2022 wurde Schönbohm ver­setzt, er klagt auch über Anfeindungen gegen sich und seine Familie. Eine Ent­schädigung ver­weigert ihm das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.
sueddeutsche.de

(Foto: Rolf Vennenbernd / dpa / picturedesk.com)