Ex-Intendant Klaus Dörr gewinnt vor Gericht gegen die “taz”.

#HeDidnt: Der Ex-Intendant der Berliner Volks­bühne Klaus Dörr gewinnt vor Gericht gegen die "taz", die ihn nicht mehr des "Upskirtings" bezichtigen darf. Der Tages­zeitung war bereits durch eine einstweilige Verfügung bei Straf­androhung untersagt worden, den Vorwurf des Fotografierens unter den Rock im Zusammenhang mit ihm zu verbreiten. Die "taz" hatte Dörr im März 2021 in einem #MeToo-Artikel als übergriffigen Sexisten beschrieben. Er trat daraufhin zurück. Die "taz" hat gegen das jetzige Urteil Berufung eingelegt.
berliner-zeitung.de, faz.net, turi2.de (Background)