#HeDidnt: Der Ex-Intendant der Berliner Volksbühne Klaus Dörr gewinnt vor Gericht gegen die "taz", die ihn nicht mehr des "Upskirtings" bezichtigen darf. Der Tageszeitung war bereits durch eine einstweilige Verfügung bei Strafandrohung untersagt worden, den Vorwurf des Fotografierens unter den Rock im Zusammenhang mit ihm zu verbreiten. Die "taz" hatte Dörr im März 2021 in einem #MeToo-Artikel als übergriffigen Sexisten beschrieben. Er trat daraufhin zurück. Die "taz" hat gegen das jetzige Urteil Berufung eingelegt.
berliner-zeitung.de, faz.net, turi2.de (Background)