Udo Foht: Das Landgericht Leipzig lässt die 2013 erhobene Anklage gegen den Ex-MDR-Unterhaltungschef zu. Foht muss sich nun wegen Betrugs in 13 Fällen, Steuerhinterziehung in fünf Fällen, Untreue und Bestechlichkeit verantworten.
spiegel.de, turi2.de (Background)