Keine Chance: Die frühere RBB-Chefjuristin Susann Lange scheitert mit einer Klage gegen ihre Kündigung vor dem Arbeitsgericht Berlin. Der Sender hatte sie Ende 2022 außerordentlich gekündigt, u.a. weil sie eine Zulage für den ARD-Vorsitz schon vor dessen Beginn Anfang 2022 gewähren ließ. Lange soll die Zulage in Höhe von 8.500 Euro zurückzahlen. Das Gericht erklärt zudem ihren Dienstvertrag wegen der enthaltenen Ruhegeld-Regelungen von bis zu 1,8 Mio Euro für sittenwidrig und nichtig.
tagesspiegel.de via kna.de