Ex-RBB-Direktorin Susann Lange scheitert mit Klage gegen Kündigung.

Keine Chance: Die frühere RBB-Chef­juristin Susann Lange scheitert mit einer Klage gegen ihre Kündigung vor dem Arbeits­gericht Berlin. Der Sender hatte sie Ende 2022 außer­ordentlich gekündigt, u.a. weil sie eine Zulage für den ARD-Vorsitz schon vor dessen Beginn Anfang 2022 gewähren ließ. Lange soll die Zulage in Höhe von 8.500 Euro zurück­zahlen. Das Gericht erklärt zudem ihren Dienst­vertrag wegen der enthaltenen Ruhegeld-Regelungen von bis zu 1,8 Mio Euro für sittenwidrig und nichtig.
tagesspiegel.de via kna.de