Expert*innen für Netzhass fordern: Likes für Hetze sollten strafrechtlich relevant sein.

Netzhass: Das Cyber-Ermittlungsteam der Staatsanwaltschaft Frankfurt lotet die Strafbarkeit von Likes aus und beantragt Strafbefehle für Nutzer*innen, die in einer Facebook-Gruppe volksverhetzende Kommentare herzten. Aktuell sind in Deutschland Aussagen erst strafbar, wenn sie zu Gewalt auffordern, Expert*innen fordern aber, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass gelikte Hetzkommentare die Hetze noch verstärken.
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