Facebook verliert im Streit um Klarnamenpflicht.

Alt gegen Neu: Facebook-Nutzerinnen, die seit langem bei der Plattform angemeldet sind, dürfen weiterhin Pseudonyme nutzen, entscheidet der Bundes­gerichts­hof. Facebook hatte zwei Accounts gesperrt, weil die Fantasienamen gegen Richtlinien verstießen. Das EU-Datenschutzrecht von 2018 würde zwar nicht zu Realnamen verpflichten, die Richter haben die Fälle aber nach "alter Rechtslage" entschieden.
handelsblatt.com