Facebooks Tatenlosigkeit beim Leak ist DSGVO-Verstoß, sagt Datenschützer Johannes Caspar.

Facebook-LogoFolgenschwer? Facebook hätte das im April bekannt gewordene Leck, über das persönliche Informationen von mehr als 533 Mio Facebook-Nutzerinnen in einem Hacker-Forum veröffentlicht wurden, "spätestens nach drei Tagen der Aufsichtsbehörde und unverzüglich den Nutzern" melden müssen, sagt der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar im "Spiegel". Laut Datenschutzgrundverordnung sind Vorfälle diesen Ausmaßes meldepflichtig. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 2 % des Jahresumsatzes.
"Spiegel" 17/2021, S. 34 (Paid), turi2.de (Background)