Auf Stimmenfang: Das Meinungsforschungsinstitut Forsa will Briefwahlstimmen in seine Umfragen einbeziehen – der Bundeswahlleiter untersagt das unter Androhung einer Geldstrafe. Wählerinnen sollten vor Ablauf der Wahl nicht manipuliert werden. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entscheidet nun, ob die Stimmen in die "Sonntagsfrage" einfließen dürfen.
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