Galerist Johann König erwirkt einstweilige Verfügung gegen Pressemitteilung der “Zeit”.

Zeilen-Zoff: Galerist Johann König hat eine einstweilige Verfügung gegen eine Pressemitteilung der "Zeit" erwirkt. In dieser hatte die "Zeit" zunächst geschrieben, das OLG Hamburg habe lediglich einen "Halbsatz" der ursprünglichen Berichterstattung über König kassiert. Das Landgericht Hamburg befindet, in Wirklichkeit seien "Teile dreier Sätze" beanstandet worden.
per Mail, turi2.de (Background)