Gekündigter Betriebsdirektor Augenstein: RBB legt Berufung gegen Ruhegeld-Urteil ein.

Unruhegeld: Der RBB legt im Streit um das Ruhegeld für den früheren Betriebsdirektor Christoph Augenstein Berufung gegen das Urteil des Arbeits­gerichts Berlin ein, meldet "epd Medien". Demnach geht der Rechtsstreit nun vor dem Landes­arbeits­gericht Berlin-Branden­burg weiter. Augenstein hatte erfolgreich gegen seine außerordentliche Kündigung geklagt – laut Urteil muss der Sender ihm bis zu seiner Rente 2030 monatlich 8.900 Euro zahlen.
medien.epd.de (€), turi2.de (Background)