Gema gewinnt Urheberrechtsklage gegen OpenAI.


Textsicher: Die KI-Firma OpenAI darf Liedtexte von Gema-Künstlern ohne Lizenzvereinbarung nicht fürs Training von Chat GPT nutzen, entscheidet das Landgericht München. Die Verwertungsgesellschaft hatte geklagt, weil der KI-Chatbot die Texte neun exemplarischer Songs, u.a. "Atemlos" von Helene Fischer und "Männer" von Herbert Grönemeyer, weitgehend identisch wiedergegeben hat. Darin sieht die Gema eine Urheberrechtsverletzung und den Beleg dafür, dass die Texte zum KI-Training genutzt wurden. OpenAI bestreitet das und kündigt an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen zu wollen.

Gema-CEO Tobias Holzmüller stellt fest: "Wir konnten heute die Lebensgrundlage Musikschaffender erfolgreich verteidigen". Man habe mit der Klage einen "Präzedenzfall" geschaffen, der bestätigt, dass auch Betreiber von KI-Tools sich an das Urheberrecht halten müssen. "Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen und menschliche Kreativleistungen sind keine Gratisvorlage." Der DJV bewertet das Urteil als "Etappensieg des Urheberrechts", von dem eine "Signalwirkung" ausgehe, "die auch journalistische Texte umfasst". Als "bedauerlich für die Urheber" wertet es DJV-Chef Mika Beuster jedoch, dass sich an das Münchner Urteil wahrscheinlich ein langer Instanzenweg anschließen dürfte. "Es ist zu hoffen, dass die Mühlen der Justiz schneller mahlen als üblich", damit der "Diebstahl geistigen Eigentums" nicht unvermindert weiter gehe.
meedia.de, handelsblatt.com, sueddeutsche.de, gema.de, djv.de