Gender-Gutachten: Rechts- und Amtssprache muss nicht geschlechtergerecht sein.

Papier ist nicht geduldig: Rechts- und Amtssprache muss nicht geschlechtergerecht sein, stellt der ehemalige Bundesverfassungsgerichts-Vorsitzende Hans-Jürgen Papier in einem Gender-Gutachten im Auftrag der konservativen Theo-Münch-Stiftung für die deutsche Sprache fest. Gendern sei damit keine verfassungsrechtliche Verpflichtung. Zu beachten sei das Verständlichkeitsgebot, auch eine staatliche Regelung, die Privatpersonen zum Gendern verpflichte, sei "unverhältnismäßig und unzulässig".
deutsche-sprachwelt.de (Gutachten) via presseportal.de