Geplante EU-Richtlinie verlangt Gewährleistung auch bei Gratis-Apps.


Dem geschenkten Barsch: Eine geplante EU-Richtlinie zum Vertragsrecht für digitale Inhalte sieht vor, dass auch Nutzer von Gratis-Apps in Zukunft ein Recht auf Reparatur, Updates oder Rückgabe hätten, warnt der Branchenverband Bitkom. Die Verbraucherrechte gelten allerdings nur dann, wenn die Nutzer mit persönlichen Daten "bezahlt" haben, solche Apps werden kostenpflichtigen in der Richtlinie gleichgestellt.

Echte Gratis-Apps, bei denen die Nutzer nicht im Gegenzug Daten an den Anbieter abtreten, sind nicht betroffen. Bei Rückabwicklung müssten die Anbieter die Nutzerdaten löschen - für die Bitkom ein Quell von Rechtsunsicherheit, zumal die EU-Datenschutzgrundverordnung bereits ein Recht auf Löschung ohne Angabe von Gründen enthalte.
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