Transparentes Geschäft: Handelsplattformen wie Amazon müssen bezahlte Produktrezensionen deutlich machen und offenlegen, zu welchem Anteil sie in die Gesamtbewertung einfließen, urteilt das OLG Frankfurt am Main. Geschieht das nicht, liege "unlautere getarnte Werbung" vor. Konkret ging es um das frühere Early Reviewer Program von Amazon, bei dem ausländische Kundinnen gegen geringe Gutscheine Produkte bewerten, die sie zuvor auf den Amazon-Marktplätzen in den USA, Großbritannien oder Japan gekauft haben. 2021 hat Amazon dieses Programm weltweit eingestellt, Bewertungen sind nicht mehr sichtbar. Geklagt hatte eine Firma, die selbst Kundenrezensionen an Händler verkauft.
Das Gericht bestätigt damit ein früheres Urteil des Landgerichts Frankfurt und weist Amazons Berufung dagegen ab. Verkaufte Bewertungen an sich bleiben erlaubt, müssen aber solche erkennbar sein. Komme Amazon der Verpflichtung zur Kenntlichmachung der verkauften Bewertungen in Deutschland nicht nach, könne ein Ordnungsgeld verhängt werden, sagte eine Gerichtssprecherin dem epd.
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