Rammstein: Das Landgericht Hamburg weist den Antrag der Anwaltskanzlei Schertz Bergmann auf Unterlassungsverfügung gegen die Irin Shelby Lynn zurück. Lynn hatte in sozialen Netzwerken berichtet, ihr seien beim Rammstein-Konzert in Vilnius Drogen in den Drink gemischt worden, sie wisse aber nicht wann und wie. Ihre Aussagen stellten keine Verdachtsäußerung gegen Sänger Till Lindemann dar, sondern seien eine bloße Meinungsäußerung, die dessen Persönlichkeitsrecht nicht verletze, entscheidet das Gericht. Eine mögliche Beteiligung Lindemanns sei erst durch Dritte aufgekommen und gehe nicht auf Lynn zurück.
spiegel.de, presseportal.de