Gericht: Aussagen von Shelby Lynn sind kein Verdacht gegen Till Lindemann.

Rammstein: Das Land­gericht Hamburg weist den Antrag der Anwalts­kanzlei Schertz Bergmann auf Unter­lassungs­verfügung gegen die Irin Shelby Lynn zurück. Lynn hatte in sozialen Netzwerken berichtet, ihr seien beim Rammstein-Konzert in Vilnius Drogen in den Drink gemischt worden, sie wisse aber nicht wann und wie. Ihre Aussagen stellten keine Verdachts­äußerung gegen Sänger Till Lindemann dar, sondern seien eine bloße Meinungs­äußerung, die dessen Persönlichkeits­recht nicht verletze, entscheidet das Gericht. Eine mögliche Beteiligung Lindemanns sei erst durch Dritte aufgekommen und gehe nicht auf Lynn zurück.
spiegel.de, presseportal.de