Auswärtiges Amt muss dem "Tagesspiegel" Auskunft über die Einschätzung der Behörde zum Schmähgedicht von Jan Böhmermann geben, urteilt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Bisher hatte das Auswärtige Amt die Auskunft unter Verweis auf den Schutz Böhmermanns vor einer Vorverurteilung verweigert. Böhmermann hatte die Klage mit einem schriftlichen Verzicht auf diesen Schutz unterstützt.
haz.de, tagesspiegel.de (Background)