Abge-Bild-et: "Bild" verliert vor dem Landgericht München gegen eine Frau, die im rassistischen Sylt-Video zu sehen ist. Per einstweiliger Verfügung erwirkt sie, dass das Boulevardblatt nun weder unverpixelte Videoausschnitte oder Bilder von ihr noch ihren Vornamen publizieren darf. In 14 Online- oder Print-Artikeln sei die Antragsstellerin laut Gericht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden. Springer hat dem Beschluss zufolge im Prozess auf eine Stellungnahme verzichtet und teilt gegenüber "Legal Tribune Online" nun mit, die Einlegung von Rechtsmitteln zu prüfen. Für "LTO" sind nun Folgeverfahren bei ähnlicher Berichterstattung "nicht unwahrscheinlich".
lto.de, berliner-zeitung.de, turi2.de (Background)