Gericht: “Bild” darf Frau aus Sylt-Video nicht unverpixelt zeigen.

Abge-Bild-et: "Bild" verliert vor dem Land­gericht München gegen eine Frau, die im rassistischen Sylt-Video zu sehen ist. Per einst­weiliger Verfügung erwirkt sie, dass das Boulevard­blatt nun weder unver­pixelte Video­ausschnitte oder Bilder von ihr noch ihren Vornamen publizieren darf. In 14 Online- oder Print-Artikeln sei die Antrags­stellerin laut Gericht in ihren Persönlichkeits­rechten verletzt worden. Springer hat dem Beschluss zufolge im Prozess auf eine Stellung­nahme verzichtet und teilt gegenüber "Legal Tribune Online" nun mit, die Einlegung von Rechts­mitteln zu prüfen. Für "LTO" sind nun Folge­verfahren bei ähnlicher Bericht­erstattung "nicht unwahrscheinlich".
lto.de, berliner-zeitung.de, turi2.de (Background)