Check24 darf Versicherungskunden nicht mit hohen Prämien locken, urteilt das Münchner Landgericht und bestätigte eine Klage des Bundesverbands deutscher Versicherungskaufleute. 2018 hatte das Vergleichsportal bei Abschluss einer Versicherung die Auszahlung von bis zu zwölf Monatsprämien versprochen - ein Verstoß gegen das Sondervergütungsverbot. Schon in zwei Wochen steht der nächste Gerichtstermin mit dem Kfz-Versicherer Huk Coburg an.
wiwo.de, turi2.de (Background)