Gericht: “Computer Bild” durfte werblichen Artikel mit Jan Böhmermann bebildern.

Computer Bild durfte einen Artikel über DVB-T2 HD-Receiver mit Jan Böhmermann bebildern, auch ohne dessen Zustimmung, urteilt das Oberlandesgericht Köln. Der Artikel enthielt ein Angebot für einen Receiver und sei daher auch als Werbung einzuordnen, sagen die Richter. Dennoch habe der Beitrag auch dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedient.
juris.de, olg-koeln.nrw.de, twitter.com (Reaktion Böhmermann)