Begrenzter Datenschutz: Die Deutsche Telekom darf keine personenbezogenen Daten an Google in die USA übermitteln, entscheidet das Landgericht Köln zu einer Klage der Verbraucherzentrale NRW. Konkret geht es um Infos zu IP-Adresse, Browser und verwendeten Endgerät, die beim Aufruf von www.telekom.de für die Nutzung von Google Ads an US-Server gingen. Die Zustimmung "Alles akzeptieren" im Cookie-Banner reiche dafür nicht.
verbraucherzentrale.nrw, basicthinking.de