Gericht: Deutsches Pippi-Langstrumpf-Lied verletzt das Urheberrecht.


Pippis Vermächtnis: Die deutsche Version des Titelsongs der deutsch-schwedischen Kinderserie Pippi Langstrumpf verstößt gegen das Urheberrecht, entscheidet das Landgericht Hamburg. Die Erben von Autorin Astrid Lindgren gewinnen einen Rechtsstreit mit dem Münchner Filmkunst Musikverlag FKM, der die Rechte an der deutschen Version hält. Die Liedtexter Wolfgang Franke hatte das schwedische Original 1969 übersetzt und den Text verändert - und damit nach Ansicht des Musikverlags ein neues Lied geschaffen. Das Gericht sieht das anders und verbietet FKM nun die Weiterverbreitung des Liedes ohne Zustimmung von Lindgrens Erben, die bisher leer ausgehen. Alle Gespräche über eine Gewinnbeteiligung sind bis dato gescheitert.

Die Entscheidung des Landgerichts versetzt die Erben in eine bessere Verhandlungsposition: Sollte der Verlag nicht genug Geld bieten, könnten sie die Verbreitung komplett untersagen. CDs und Filme mit dem Lied dürften in Deutschland nicht mehr verkauft werden. Das wollen die Erben aber gar nicht: "Das Ziel ist nicht, das Lied zu verbieten", der Anwalt der Erbengemeinschaft. FKM muss zudem Auskunft über alle Einnahmen seit 2007 geben und nachträglich Schadensersatz für die entgangene Beteiligung zahlen. (Foto: dpa / Picture Alliance)
zeit.de, bild.de, t-online.de, ndr.de (2-Min-Video), turi2.de (Vorbild Astrid Lindgren)