Nur Spaß: Der MDR muss einen Radio-Wahlwerbespot der Satire-Partei "Die Partei" senden, entscheidet das Verwaltungsgericht Leipzig. Der MDR hatte die Ausstrahlung abgelehnt, weil die Partei in dem Spot nach Auffassung des Senders zu Gewalt gegen AfD-Wähler aufrufe. Anders sieht es das Gericht: Für eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder eine Störung des öffentlichen Friedens fehle es an der erforderlichen Ernstlichkeit, da das Geschehen "satirisch stark überzeichnet" sei.
beck.de, medien.epd.de (€), mediendienst.kna.de (€), turi2.de (Background)