Gericht erklärt MABB-Verbot von AfD-Spot für rechtens.


Werbung von gestern: Das Verwaltungs­gericht Potsdam lehnt einen Eilantrag der AfD gegen eine Verfügung der Medien­anstalt Berlin-Brandenburg ab. Die MABB hatte der Partei am 15. Januar 2025 verboten, einen Wahlspot zur Landtagswahl 2024 mit dem Titel "Wochenmarkt oder Drogenmarkt" weiter in sozialen Medien zu verbreiten. Der Spot verstoße gegen den Jugend­schutz-Medien-Staatsvertrag, da er Vorurteile schüre und Menschen mit dunkler Hautfarbe stigmatisiere. Die AfD hatte gegen das Verbot geklagt.
medien.epd.de (€), brandenburg.de

(Symbolbild: IMAGO / Emmanuele Contini)