Gericht: Facebook darf “Hass-Organisationen” sperren.

Soziale Netzwerke dürfen Vereine von der Nutzung ausschließen, die sie als "Hass-Organisationen" einstufen, urteilt das OLG Dresden. Der als rechtsradikal geltende Verein "Ein Prozent" hatte gegen Facebook geklagt, weil der Konzern die Facebook- und Instagram-Konten des Vereins gesperrt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht angefochten werden.
zeit.de, justiz.sachsen.de