Gericht: Firmen dürfen Kundenliste nicht als Werbezielgruppe bei Facebook nutzen.

Facebook fb-logo-neuFacebook Custom Audiences, also von Firmen bei Facebook aus ihren eigenen Kundendaten angelegte Zielgruppen, sind "grundsätzlich datenschutzwidrig", urteilt das Verwaltungsgericht Bayreuth. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte einem Onlineshop-Betreiber die Datenweitergabe untersagt, der Betreiber hat dagegen geklagt.
dr-bahr.com, facebook.com (Background)