Forsa darf weiterhin die Stimmen von Briefwählerinnen in die "Sonntagsfrage" einfließen lassen, teilt das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit. Damit setzt sich das Meinungsforschungsinstitut gegen den Bundeswahlleiter durch. Der sieht darin eine Manipulation der Wählerschaft und drohte mit einer Geldstrafe.
lto.de, turi2.de (Background)