Gericht: Fotos von Falschparkern verstoßen nicht gegen Datenschutz.

Foto-Beweis: Das Fotografieren von Falsch­parkern ist erlaubt, um die Bilder an die Polizei weiter­zuleiten, urteilt das Verwaltungs­gericht Ansbach. Das Bayerische Landes­amt für Daten­schutz­aufsicht hatte deswegen zwei Männer verwarnt und argumentiert, mit den Fotos würden neben dem Kenn­zeichen auch Zusatz­infos wie eine Delle oder ein Aufkleber am Auto über­mittelt. Das Gericht sieht darin jedoch eine "recht­mäßige Daten­verarbeitung".
br24.de, sueddeutsche.de