Foto-Beweis: Das Fotografieren von Falschparkern ist erlaubt, um die Bilder an die Polizei weiterzuleiten, urteilt das Verwaltungsgericht Ansbach. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte deswegen zwei Männer verwarnt und argumentiert, mit den Fotos würden neben dem Kennzeichen auch Zusatzinfos wie eine Delle oder ein Aufkleber am Auto übermittelt. Das Gericht sieht darin jedoch eine "rechtmäßige Datenverarbeitung".
br24.de, sueddeutsche.de