Gericht: Gegendarstellung von Boris Becker in “Bild” war verfassungswidrig.

Bild gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Boris Becker. "Bild" musste eine Gegendarstellung des Ex-Tennis-Stars zur Schlagzeile "Boris verpfändete auch das Haus seiner Mutter" abdrucken. Zu unrecht, sagen nun die Richter: Die Gegendarstellung verletze das Grundrecht auf Pressefreiheit und war in diesem Fall verfassungswidrig.
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