Einpaarkröten: Der Drehbuchautorin Anika Decker steht eine höhere Beteiligung aus den Einnahmen der Filme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" von und mit Til Schweiger zu, urteilt das Berliner Landgericht. Ein Großteil der Ansprüche in Höhe von 183.000 Euro ist dem Urteil zufolge allerdings bereits verjährt. Decker hatte sich gegen Schweigers Barefoot Films und Warner Bros gewehrt und für mehr Geld gekämpft, weil die Filme an der Kinokasse sehr erfolgreich waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
sueddeutsche.de, bild.de, turi2.de (Background)