Jörg Kachelmann siegt vor dem Verwaltungsgericht Baden-Württemberg im Streit um eine falsche Aussage der Mannheimer Staatsanwaltschaft. Sie hat in einer Pressemitteilung behauptet, dass am angeblichen Tatmesser Kachelmanns DNA-Spuren gefunden wurden und musste eine Unterlassungserklärung abgeben. Der Streit gilt somit als erledigt, ein Urteil ergeht nicht.
welt.de, dwdl.de