Wozu, weshalb, warum? Tech-Riese Google muss Nutzern bei Kontoregistrierung offenlegen, welche seiner mehr als 70 Dienste ihre Daten verarbeiten, entscheidet das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Die bisherige Praxis zur Einwilligung zur Datenverarbeitung entspreche nicht der DSGVO. Google hat gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt.
n-tv.de, vzbv.de