Körperverletzung und Beleidigung: Gericht hebt Urteil gegen Jérôme Boateng auf.

Straf­runde: Das Bayerische Oberste Landes­gericht hebt ein Urteil gegen Jérôme Boateng auf. Der Fußball-Profi und Ex-National­spieler war 2022 vom Land­gericht München I in zweiter Instanz für schuldig befunden worden, seine frühere Freundin Sherin S. während eines Urlaubs 2018 beleidigt und verletzt zu haben. Sowohl Boateng als auch S. legten Revision ein. Boatengs Anwalt wirft dem 2022 zuständigen Richter vor, nicht distanziert und neutral gewesen zu sein. Voraus­sichtlich 2024 wird vor dem Landgericht München neu verhandelt.
sueddeutsche.de (€), faz.net