Gericht: HR muss keine Barzahlung des Rundfunkbeitrags akzeptieren.

Rundfunkbeitrag kann nicht bar gezahlt werden, sagt der hessische Verwaltungsgerichtshof. Die Rundfunkanstalten, im konkreten Fall der HR, müssen weder nach dem Bundesbankgesetz noch nach Europarecht eine Barzahlung akzeptieren. Die beiden Kläger wollen eine Abbuchung oder Überweisung vom Konto nicht hinnehmen und können jetzt noch zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen.
abendblatt.de, turi2.de (Background)

Schreibe einen Kommentar